• Besondere Erholungszeit

Kurzzeit-/ Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Für zusätzliche Erholungsphasen bieten wir die stationäre Kurzzeitpflege an. Hier können sich Pflegebedürftige z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt erholen, bis sie wieder nach Hause zurückkehren.

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige können gelegentlich die Versorgung nicht gewährleisten, da sie z. B. selbst erkranken oder einen Erholungsurlaub nehmen möchten. Hier kann die Verhinderungspflege entlastend einspringen, und so langfristig das Verbleiben der Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause sichern.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

  • stationärer, zeitlich begrenzter Aufenthalt zur Erholung von Betreuten oder Betreuenden
  • Teilnahmemöglichkeit an allen Veranstaltungen und Unterhaltungsangeboten des Altenzentrums
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