• Besondere Erholungszeit

Terminplanung

Natürlich sind wir jederzeit für Sie der Ansprechpartner für kurzzeitige Pflege: Denn eine plötzliche Pflegebedürftigkeit z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt ist nicht immer planbar.

Schön ist es, wenn z. B. Verhinderungspflegezeiten durch einen Erholungsurlaub der pflegenden Angehörigen frühzeitig angemeldet werden können: Dann können wir den Aufenthalt optimal planen.

Wir optimieren unsere Webseite mit Cookies

Diese Webseite verwendet Tools und Funktionen, die unter Umständen Cookies im Browser Ihres Gerätes speichern. Nähere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.