Natürlich sind wir jederzeit für Sie der Ansprechpartner für kurzzeitige Pflege: Denn eine plötzliche Pflegebedürftigkeit z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt ist nicht immer planbar.
Schön ist es, wenn z. B. Verhinderungspflegezeiten durch einen Erholungsurlaub der pflegenden Angehörigen frühzeitig angemeldet werden können: Dann können wir den Aufenthalt optimal planen.