Information zur Besuchs- und Testregelung (Stand: 17.12.2021)

Wir sind dazu angehalten bei Besuchern unserer Einrichtung, unabhängig vom Impfstatus, einem PoC Antigen-Schnelltest durchzuführen.

Sie können auch einen Negativtestnachweis ( Coronaschnelltest max. 24 Std. alt oder PCR-Test, maximal 48 Std. alt ) von einer offiziellen Teststelle vorlegen.
Einlass ohne Testung oder gültigen Negativtestnachweis ist nicht möglich.

 

Wir optimieren unsere Webseite mit Cookies

Diese Webseite verwendet Tools und Funktionen, die unter Umständen Cookies im Browser Ihres Gerätes speichern. Nähere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.